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Veröffentlicht am 22.02.2010, 11:55 Uhr     Druckversion
Wir wollen Sacharbeit und keine Schmutzkampagnen!

Zu einer FOCUS- Vorabveröffentlichung erklären die stellvertretenden Landesvorsitzenden der SPD Schleswig-Holstein, Andreas Breitner und Bettina Hagedorn:



„Die SPD ist sicher gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes der Auffassung, dass über Politikkonzepte und Zukunftslösungen für Schleswig-Holstein auch kontrovers debattiert werden sollte. Dass dies auch in der Sache hart erfolgt, entspricht demokratischen Gepflogenheiten – dafür steht Ralf Stegner. Er steht für einen klaren politischen Kurs und kann in der politischen Auseinandersetzung ebenso hart austeilen wie einstecken.

Hier aber überschreiten Herr Carstensen und seine CDU-FDP-Landesregierung die Grenze des politischen Anstandes. Diese schmutzigen Tricks sind wir leid!

Wenige Tage nachdem der Landesvorsitzende der CDU in einer öffentlichen Veranstaltung über ein mehr als zwei Jahre zurückliegendes Telefonat zum Zwecke der Rufschädigung Unwahrheiten über Ralf Stegner verbreitet, werden aus der Landesregierung heraus interne Briefwechsel und Halbinformationen den Medien zugespielt, die erkennbar dem Ziel des politischen Rufmords dienen.

Der damit verbundene Versuch, Ralf Stegner zu verdächtigen, er würde sich zu Lasten des Landes persönlich bereichern wollen, ist ehrabschneidend und infam. Diese Methode setzt drauf, dass bei der Massivität der öffentlich geäußerten Vorwürfe immer etwas hängen bleibt.

Offenkundig versucht eine extrem schwache und erfolglose Landesregierung mit allen Mitteln vom eigenen Versagen abzulenken, indem sie den Oppositionsführer durch den Schmutz zieht.

Politisch wird dies nicht gelingen, aber eine solche Kampagne verlässt die zulässige auch harte politische Auseinandersetzung und versucht das persönliche Ansehen von Ralf Stegner zu beschädigen.

Unabhängig davon, dass wir das der Landesregierung politisch nicht durchgehen lassen werden, wird die SPD sich aller rechtlichen Möglichkeiten bedienen, um der Verleumdung durch den Ministerpräsidenten entgegenzuwirken. Was die widerrechtliche Weitergabe personenbezogenen Daten seitens der Landesregierung angeht, behält sich die SPD ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

Dass Ralf Stegner in der Sache nichts zu verbergen hat, zeigt seine öffentliche Erklärung vom heutigen Tag."

Zu einer Vorabveröffentlichung des Magazin ‚FOCUS’ von heute erklärt der SPD-Landesvorsitzende Ralf Stegner:

„1. Mir zu unterstellen, ich wollte mich auf Kosten des Landes Schleswig-Holstein persönlich bereichern, ist empörend. Ein solcher Vorwurf ist infam. Ich habe in den ganzen Jahren meiner Zugehörigkeit zur Landesregierung und als Abgeordneter des Landtages nach bestem Wissen meine jeweiligen Erklärungs-, Ablieferungs- und Versteuerungspflichten erfüllt.

2. Als Finanz- und Innenminister habe ich vom 1. März 2003 bis zum 15. Januar 2008 verschiedenen Gremien angehört, aus denen Nebeneinkünfte neben den Amtsbezügen resultierten. Das galt für die Gremien der HSH-Nordbank, der KfW und für die Vorstandsposition in der Tarifgemeinschaft der Länder.

3. Minister, Staatssekretäre und auch andere Landesbeamte haben nach der Nebentätigkeitsverordnung eine Ablieferungsverpflichtung für alle Nebeneinkünfte, die 5.550 Euro im Jahr überschreiten.

4. Für das Jahr 2003 erhielt ich erstmals zusätzliche Einkünfte aus der Gremienmitgliedschaft, die unter 5.550 Euro lagen.

5. Im Jahr 2004 erhielt ich Vergütungen aus der Gremienmitgliedschaft bei der HSH und der KfW, die in der Summe deutlich über 5.550 Euro lagen und sich teilweise auf die Gremientätigkeit 2003 bezogen.

6. Ich hatte stets wenn solche Einkünfte eingingen Kontakt zu den zuständigen Referaten des Finanz- und Innenministeriums, um meinen Pflichten was Offenlegung, Abführung und Versteuerung angeht vollständig und korrekt nachkommen zu können. Bezogen auf die Gremientätigkeit im Jahr 2003 wurde mir damals gesagt, entscheidend sei nicht das Jahr für das solche Vergütungen gezahlt werden, sondern die Ablieferungspflicht beziehe sich auf das Jahr des Zuflusses. Dem entsprechend wurde ein höherer Betrag an das Land abgeführt.

7. Entsprechend habe ich nach jeweiliger Konsultation in den Jahren 2005, 2006 und 2007 alle Einkünfte angegeben, die entsprechenden Abführungen an die Landeskasse unmittelbar veranlasst und versteuert. Dies galt für die gesamte Zeit bis zum 15. Januar 2008.

8. Für Beträge, die mir danach neben meiner Abgeordnetenvergütung zugeflossen sind, habe ich - ebenfalls nach telefonischer Konsultation mit Mitarbeitern des Finanz- und Innenministeriums – die erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages vollständig abgegeben. Darüber hinaus habe ich zugeflossene Entgelte in meiner Steuererklärung für 2008 vollständig angegeben. Sie sind entsprechend versteuert worden.

9. Am 2. Februar 2010 erhielt ich dann ein Schreiben des Staatssekretärs im Innenministerium Dornquast, der unter Bezug auf §10 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 der Nebentätigkeitsverordnung nach der Ablieferungsverpflichtung für das Jahr 2007 fragte und um eine entsprechende Erklärung bat.

Ich habe mit Schreiben vom 4. Februar 2010 geantwortet und mein o.a. Kenntnisstand und die bisherige mit den zuständigen Fachleuten mehrmals erörterte Praxis dargelegt. Im Schlusssatz meines Anschreibens wies ich darauf hin, dass ich davon ausgehe, dass damit die Angelegenheit erledigt sei.

10. Auf mein Schreiben vom 4. Februar 2010 ist bisher keine Antwort eingegangen, so dass ich davon ausgehen konnte, dass die Angelegenheit tatsächlich erledigt ist und ich korrekt gehandelt habe.

11. Stattdessen gibt es die Vorabveröffentlichung des Magazin FOCUS, zu der offenkundig aus der Landesregierung heraus der Briefwechsel beigesteuert worden ist.

12. Da der Briefwechsel teilweise bereits presseöffentlich ist, will ich ihn als Anlage der Öffentlichkeit vollständig zur Verfügung stellen. Ich äußere mich zu solchen Details in der Öffentlichkeit nur, weil Vorwürfe gegen mich erhoben werden, die einen erheblich rufschädigenden Charakter haben.

13. Was abzuführen ist wird abgeführt. Das war immer so und bleibt so. Das gilt für jedes Jahr. Gerade weil mir an absoluter Korrektheit stets gelegen war und ist, habe ich ein Interesse daran, dass mögliche Differenzen in der rechtlichen Bewertung oder der bisherigen Praxis schnellstmöglich ausgeräumt werden können. Sollte das Innenministerium zu einer anderen Auffassung gelangen, als in meinem Schreiben vom 4. Februar 2010 dargelegt, wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass mir diese Auffassung unverzüglich schriftlich mitgeteilt wird. Inwieweit sich daraus Folgerungen für weitere Erklärungspflichten meinerseits und ggf. höhere Ablieferungsverpflichtungen und eine damit verbundene Rückerstattung bereits gezahlter Steuern ergeben, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis.

14. Ich finde es empörend, dass bei dem dargelegten Verfahrensstand unter Verstoß gegen geltendes Recht aus der Landesregierung ein interner Briefwechsel presseöffentlich gemacht wurde. Dies gilt umso mehr, als damit heftige persönliche Vorwürfe verbunden sind und die Öffentlichkeit Interna und Details dieser Vorgänge kaum nachvollziehen kann."

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RE: Wir wollen Sacharbeit und keine Schmutzkampagnen!, Dr. jur. Theodor von Campe, (24.02.2010, 09:48 Uhr)
 
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